GEMEINSAM

sind wir

NICHT EINSAM


Raus aus de Schlabbe-Song 

 

Gemeinschaft, Freundschaft und Spaß

Schnupper einfach mal rein

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Ausnahmen der Einwilligungs erfordernis für Aufnahmen / Fotos

§ 23 Abs. 1 KUG sieht Ausnahmen vor, in denen die Veröffentlichung von Aufnahmen/Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Person(en) zulässig ist.

Das ist beim Vereinsring Bornheim e.V. der Fall bei:

  1. Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  2. Bildern, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen
  3. Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen
    die dargestellten Personen teilgenommen haben

Weiterlesen > "Ausnahmen der Einwilligungserfordernis für Aufnahmen/Fotos"

25 Jahre Bornheimer Nikolausmarkt 2015
 
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