Die geplante Jahreshauptversammlung am Montag, 29. März 2021 entfällt. Es wurde vom Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt keine Genehmigung erteilt.
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§ 23 Abs. 1 KUG sieht Ausnahmen vor, in denen die Veröffentlichung von Aufnahmen/Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Person(en) zulässig ist.
Das ist beim Vereinsring Bornheim e.V. der Fall bei:
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